Darauf hat vielleicht nicht die gesamte Menschheit, aber immerhin doch ein großer Teil der FS-Szene gewartet: Prepar3D v3 von Lockheed Martin ist jetzt, wenige Tage nach der Ankündigung, auf prepar3d.com im Store erhältlich. Die neue Version verspricht nicht nur zahlreiche Verbesserungen, sondern auch neue Features wie ein stark verbessertes Speichermanagement-System. Die berühmt-berüchtigten Out-of-Memory-Abstürze (OOMs), ausgelöst durch hochdetaillierte Szenerien und Flugzeuge, habe man so deutlich reduzieren können. Alle wichtigen Informationen zu Prepar3D v3 wurden von uns unter „Weiterlesen“ zusammengetragen.

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Ich habe Prepar3D v2.5 gekauft. Bekomme ich ein Update-Angebot für Prepar3D v3?

Nein. Prepar3D v3 ist ein komplett neues Produkt, deshalb muss der volle Preis gezahlt werden – Angebote gibt es keine. Wer Prepar3D v2.5 vor weniger als 60 Tagen käuflich erworben hat, kann die Geld-zurück-Garantie in Anspruch nehmen und dann die V3 kaufen.

Was kostet Prepar3D v3?

Das hängt ganz von der Lizenz ab, welche für den jeweiligen Kunden zur Verfügung steht. Es gibt folgende Wahlmöglichkeiten:

Professional License für $199,99 US-Dollar

Darf von Hochschulabsolventen sowie allgemein für zum Lernen, Simulieren, Trainieren und Anweisen gekauft werden. Darf nicht zur Unterhaltung (Entertainment) verwendet werden.

Academic License für $59,95 US-Dollar

Darf nur von Schüler oder Studenten gekauft werden. In der Ecke oben rechts wird ein kleines Wasserzeichen angezeigt. Darf nicht zur Unterhaltung (Entertainment) verwendet werden.

Developer License für $9,95 US-Dollar pro Monat

Darf von Entwicklern zur Softwareentwicklung gekauft werden. Darf nicht zur Unterhaltung (Entertainment) verwendet werden.

Lockheed Martin fordert allerdings keine Dokumente an und überprüft auch nicht, ob die richtige Lizenz erworben wurde.

Die Umsatzsteuer fällt übrigens nicht an, da Lockheed Martin kein EU-Unternehmen ist, der Hauptsitz liegt in den USA.

Gibt es eine kostenlose Testversion von Prepar3D v3?

Nein, aber man innerhalb von 60 Tagen die Geld-zurück-Garantie in Anspruch nehmen.

Wie lauten die Systemanforderungen?

Eine genaue Übersicht dazu findet sich hier.

Muss ich Prepar3D v2.5 vorher deinstallieren?

Nein. Da Prepar3D v3 ein komplett neues Produkt ist, können beide Simulatoren parallel auf einem System betrieben werden.

Sind die Add-Ons für Prepar3D v2.5 kompatibel mit der neuen Version?

Lockheed Martin verspricht zwar die Kompatibilität von alten Add-Ons, hier herrscht aber noch viel Unklarheit. Die flusinews.de Übersicht zur Prepar3D v3 Kompatibilität lässt sich hier finden.

Ist Prepar3D V3 jetzt endlich ein 64-Bit Programm?

Nein, die Anwendung läuft weiterhin nur als 32-Bit Programm. Es wurden allerdings Anstrengungen unternommen, den Speicherverbrauch zu senken, sodass OOMs wesentlich seltener vorkommen sollen.

Welche Features erwarten mich?

Hier eine Liste der wichtigsten Features von Prepar3D v3. Die komplette Liste kann hier eingesehen werden.

  • Fahrzeuge im Avatar-Modus betreten oder verlassen
  • voll kontrollierbarer Avatar im First- oder Third-Person-Modus
  • Unterstützung für Third-Party-Avatare
  • ATC Fenster ist transparent und kann an die Hauptansicht angedockt werden
  • Controller/Joystick Problem unter Windows 8.1 behoben
  • Oculus Rift VR Headset wurde voll in den Kern integriert. Das Headset erscheint im Kamera-Modus, wenn verbunden
  • die Plattform unterstützt SpeedTree Modelle. Das sind HD Bäume in 3D, mit Wind-Animationen und flüssigen LOD-Transformationen
  • Virtavia Sikorsky H-60 Black Hawk hinzugefügt
  • India India Alpha Foxtrot Echo F-35A hinzugefügt
  • verbessertes HDR, um die Standard-Helligkeit zu erhöhen und die Farbklarheit zu erweitern
  • Problem mit Wasserreflexionen, welche von Zweitansichten beeinflusst wurden, behoben
  • verbessertes Speichermanagement reduziert die VAS-Nutzung sowie Spikes
  • optimierter Prozess des „Texture-Unloadings“ während dem Laden
  • ungenutzte Gelände Detail Strukturen werden nicht länger geladen
  • Wolken verschwinden nicht mehr, wenn man sie aus bestimmten Kamerawinkeln vom Boden aus betrachtet.
  • Problem mit den Wellenanimationen und versetztem Wind behoben
  • optimiertes Partikelsystem, indem die GPU und Systemressourcen besser verwendet werden. So wird die zusätzliche Last für die CPU verringert, indirekte Draw Calls werden unterstützt, Algorithmen zum Sortieren verbessert
  • aufeinanderfolgende Szenerieobjekte flimmern nicht mehr über mehrere GPUs

Quelle: Orbx-Forum

 

Autor

Hallo, ich bin Frank und schreibe seit 2011 für flusinews.de. Damals war unsere Website ein kleines Hobbyprojekt, heute eine wichtige Stimme in der Flugsimulator-Szene – auch wenn wir immer noch in unserer Freizeit schreiben. Auf flusinews.de kümmere ich mich um alles, was irgendwie mit Inhalten zu tun hat. Am liebsten schreibe ich ausführliche Hintergrundberichte über Themen, welche die Szene bewegen.

Bisher 4 Kommentare

  1. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter. Ich frage trotzdem mal nach:
    Wie ist „Darf nicht zur Unterhaltung (Entertainment) verwendet werden.“ zu verstehen? Heißt das, man darf den P3D nicht nutzen, um in der Freizeit herumzufliegen? Besonders unlustig finde ich in diesem Zusammenhang das hier [1] Das ganze steht auch im Widerspruch zu einer Reihe von Themen, die man in diversen Foren findet. Die nutzen doch das alle nicht ausnahmslos für irgend welche PPL! Und Suchmaschinen sind nicht wirklich hilfreich.

    Falls eine Nutzung in der Freizeit zulässig ist, welche Lizenz wäre dann empfehlenswert? Ich würde gern Drittanbietersoftware für Scenerien und Fluzeuge nutzen.

    [1] http://www.simflight.de/2016/04/01/schluss-mit-lustig-erste-abmahnung-wegen-p3d-lizenzverstoss/

    • Hallo Alex,
      das Lizenzproblem bei Prepar3D ist und bleibt doch ein aktuelles Thema. Dein Kommentar wäre unter dem Beitrag zur Veröffentlichung von P3D v4 vielleicht passender gewesen, aber gut.

      Meiner Ansicht nach ist die EULA von P3D bewusst gummiartig formuliert. Natürlich können wir hier keine professionelle Rechtsberatung anbieten, aber der Begriff Freizeit taucht in der EULA nicht auf, daher ist es vermutlich erst einmal unerheblich, wann du P3D nutzt. Solange Du P3D zum Trainieren, Simulieren und Lernen verwendest (das muss ja zwingend für eine PPL sein), nicht aber zur Unterhaltung, dann geht die Nutzung mit ein klein wenig Bauchschmerzen klar. Also bloß nicht schmunzeln beim Fliegen. 😉

      Die Academic-License ist nur für Schüler oder Studenten (Bachelor-Degree). Trifft das nicht auf Dich zu, ist die Professional-License die korrekte Option. Ich hoffe, dass dir diese Informationen ein bisschen weiterhelfen.

      Viele Grüße
      Frank

      PS: Den Aprilscherz von simFlight fand ich ehrlich gesagt ziemlich lustig, aber das ist vielleicht auch Geschmackssache. 😉

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